Willkommen auf den Internetseiten der Staatsanwaltschaft Hannover!
Die Staatsanwaltschaft Hannover liegt direkt hinter dem Hauptbahnhof in unmittelbarer Nachbarschaft mit Landgericht, Amtsgericht und dem Fachgerichtszentrum. Sie ist mit knapp 400 Beschäftigten die größte der insgesamt elf niedersächsischen Staatsanwaltschaften und gehört zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich örtlich von Bad Pyrmont bis Neustadt am Rübenberge erstreckt, leben über eine Million Menschen.
Wir engagieren uns für eine konsequente Strafverfolgung und -vollstreckung, denn: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Straftäter müssen überführt und für ihre begangenen Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Mindestens genauso wichtig ist es jedoch sicherzustellen, dass kein Unschuldiger verfolgt oder gar belangt wird. Bereits gesetzlich sind wir - die Staatsanwaltschaft - verpflichtet, nicht nur die belastenden, sondern auch sämtliche entlastenden Umstände zu ermitteln und zu würdigen. Diesen Auftrag nehmen wir sehr ernst.
Um unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und Straftaten aufklären zu können, benötigen wir Ihre Hilfe. Die Polizei, mit der wir - wie mit den Gerichten - vertrauensvoll zusammenarbeiten, kann nicht überall sein. Die Strafverfolgungsbehörden sind daher darauf angewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger, dass Sie, bereit sind, strafbares Verhalten anzuzeigen und ggf. als Zeuge auszusagen. Auch wenn dies belastend sein kann, bitte ich Sie insoweit um Ihre Hilfe, Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen. Denn nur mit Ihrer Unterstützung können wir Straftaten rasch aufklären und die Ermittlungen sachgerecht abschließen.
Im Ermittlungsverfahren selbst stehen die Beschuldigten im Fokus, prüft doch die Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage gegen sie erhoben werden soll. Wegen dieser Blickrichtung spricht man von einem „täterorientierten“ Verfahren. Da wir aber wissen, welchen Belastungen Opfer von Straftaten ausgesetzt sind, stehen wir in engem Kontakt mit verschiedenen Organisationen des Opferschutzes, wie der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und dem Verein Weißer Ring. Mit deren Hilfe versuchen wir, die Auswirkungen einer Straftat auf die Opfer und die Belastungen des Verfahrens möglichst gering zu halten. Mit der gleichen Intention regen wir in geeigneten Fällen einen Täter-Opfer-Ausgleich an, zu dessen Umsetzung wir auf die Unterstützung des Vereins Waage Hannover zurückgreifen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover führt jährlich rund 125.000 Ermittlungsverfahren. Sowohl der Tatvorwurf als auch der zugrundeliegende Sachverhalt können dabei überaus vielfältig sein: Gegenstand der Ermittlungen kann eine Beleidigung sein, ein Diebstahl, eine Sachbeschädigung aber eben auch Körperverletzungen, Vergewaltigungen, „Mord und Totschlag“ oder Wirtschafts- oder Umweltstrafsachen. Hinter einem einzigen Aktenzeichen kann sich eine Einzeltat oder eine „Serie“, also eine Vielzahl von Einzeltaten, verbergen. Die Sachverhalte sind eindeutig oder undurchschaubar bzw. tatsächlich oder rechtlich einfach oder komplex gelagert. Entsprechend viele Akten sind neu anzulegen und zu bearbeiten, wobei hierzu nicht nur die reine Ermittlungstätigkeit gehört, sondern ebenso die Verwaltung der Akte. Wir sorgen zudem dafür, dass die in einem Strafverfahren verhängten Sanktionen durchgesetzt werden. Dabei stellen wir sicher, dass Geldstrafen bezahlt, Arbeitsleistungen erbracht oder Freiheitsstrafen verbüßt werden.
Bestimmte Kriminalitätsfelder sind in Spezialabteilungen konzentriert; in einigen Bereichen nimmt die Staatsanwaltschaft Hannover zudem die Strafverfolgung auch über den eigenen Bezirk hinaus wahr. Zu nennen sind insoweit die Zentralstellen für Korruptionsstrafsachen, für Wirtschaftsstrafsachen, für Betäubungsmittelstrafsachen und die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften.
Zur Erfüllung unseres Auftrags sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover neben etwa 120 Staatsanwält*innen, 6 Wirtschaftsreferent*innen und Buchprüfer*innen, etwa 25 Amtsanwält*innen, 30 Rechtspfleger*innen, 170 Justizfachangestellte und 25 Justizwachtmeister*innen beschäftigt. Sie bewältigen fachlich kompetent und mit hohem Einsatz ihre anspruchsvolle, vielseitige und interessante Tätigkeit.Leitende Oberstaatsanwältin Katrin Ballnus