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Schutz gegen das Corona-Virus

Angesichts der Covid-19-Pandemie ist die Staatsanwaltschaft Hannover für den öffentlichen Personenverkehr nur eingeschränkt erreichbar.

Auf Grund der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus werden Rechtssuchende gebeten, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen ihre Anliegen schriftlich einzureichen.

Sollte sich ein Betreten des Dienstgebäudes nicht vermeiden lassen, so wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Besucher*innen werden dennoch gebeten, einen medizinischen Mundnasenschutz (sogenannte OP-Maske oder KN95/N95 oder FFP2) zu tragen und die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten.

Den Anordnungen der Mitarbeiter*innen des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.



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