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Informationen zur Barrierefreiheit

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Hauptgebäude befindet sich im Volgersweg. In der Nähe liegt der Hauptbahnhof. Die Haltestelle Hauptbahnhof ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie die U-Bahnhaltestelle sind ebenfalls angebunden. Zu Fuß erreichen Sie uns von dort aus in weniger als 5 Minuten.

Unmittelbar in der Nähe befinden sich die öffentlichen Parkhäuser am Hauptbahnhof und Raschplatz.

Besucher können Zutritt zum Gebäude über die Eingangskontrolle im Volgersweg 65, Gebäude des Landgerichts Hannover, erhalten.

Die Nebenstelle, Vahrenwalder Straße 6 – 8, ist vom Hauptbahnhof mit der barrierefreien Straßenbahnlinie 2, Haltestelle Werderstaße, in ca. 15 Minuten zu erreichen.

Hier gibt es nur wenige öffentliche Parkmöglichkeiten.

Zutritt in der Nebenstelle wird nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung gewährt.

PKW-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen:

Hauptgebäude:

Direkt vor diesem Gebäude am Besuchereingang des Hauptgebäudes ist ein Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen.

Nebenstelle:

Hier befindet sich kein Schwerbehindertenparkplatz.

Taktile Leitstreifen:

Der Bürgersteig vor beiden Gebäude ist nicht mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet. Alternative Hilfen, die es einem blinden Menschen erleichtern, sich mit dem Langstock zu orientieren, gibt es nicht.

Zugang zu den Gebäuden:

Hauptgebäude:

Eine behindertengerechte Rampe befindet rechts vor der Besuchereingangstür des Landgerichts. Innerhalb des Hauses ermöglichen rollstuhlgerechte Aufzüge den Übergang zum Gebäude der Staatsanwaltschaft.

Nebenstelle:

Ein barrierefreier Zutritt ist über den Gehweg an der Vahrenwalder Straße möglich. Neben dem Mitarbeitereingang befindet sich eine barrierefreie Eingangstür.

Induktive Höranlagen:

Induktive Höranlagen sind nicht vorrätig, können aber bei rechtzeitiger Terminvereinbarung organisiert werden.

Barrierefreier Nachtbriefkasten:

Ein barrierefreier Nachtbriefkasten ist am Gebäude des Landgerichts Hannover, Volgersweg 65, vorhanden. Schriftstücke für die Staatsanwaltschaft können hier eingeworfen werden. Ein weiterer Nachtbriefkasten befindet sich am Gebäude der Staatsanwaltschaft Hannover, Volgersweg 67. Dieser ist nicht barrierefrei.

Barrierefreie Toilette:

Eine behindertengerechtes Besucher-WC ist zurzeit nicht vorhanden.

Vertikale Erschließung des Gebäudes/Barrierefreie Eingangstüren:

Beide Gebäude sind über barrierefreie Eingangstüren erreichbar und verfügen über Aufzüge, die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nutzbar sind.

Allgemeine Hilfsmittel:

Besucherrollstühle und Rollatoren sind nicht verfügbar.

Evakuierungsstühle befinden sich in beiden Häusern.

Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal. Hier erfahren Sie mehr über Barrierefreiheit in Gerichtsverfahren, über die Verständigung in der mündlichen Verhandlung und über die Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen.

Stand: 16.10.2023

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