Artikel-Informationen
erstellt am:
16.07.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Oliver Eisenhauer
Staatsanwaltschaft Hannover
EStA
Vahrenwalder Straße 6 - 8
30165 Hannover
Tel: 0511 347-5135
Fax: 0511 347-5311
Zollfahnderinnen und Zollfahnder ermittelten wegen verbotener Ausfuhren von Luxusfahrzeugen im Wert von 3,4 Millionen Euro nach Russland.
Durchsuchungen im Raum Hannover führten zur Beschlagnahme von umfangreichen Beweismitteln und Bargeld Das Zollfahndungsamt Hamburg führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen einen Autohändler, der im Verdacht steht, Fahrzeuge eines namenhaften Herstellers im Wert von insgesamt 3,4 Millionen Euro entgegen geltender Sanktionsvorschriften nach Russland ausgeführt zu haben.
Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis der „Financial Intellegence Unit (FIU)“ aus dem Jahr 2024. Diese hatte zuvor eine Verdachtsanzeige eines Automobilherstellers erhalten. Geldströme aus Russland konnten in Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen des Händlers gebracht werden. Ermittlungen der Zollfahndung zeigten, dass der Beschuldigte eine Vielzahl von zuvor in Deutschland erworbenen Fahrzeugen gegenüber den Zollbehörden zur Ausfuhr in Länder anmeldete für die keine Sanktionsbestimmungen gelten. Ermittlungen ergaben, dass die in Rede stehenden Fahrzeuge in Russland zugelassen wurden und damit entgegen der geltenden Sanktionsbestimmungen nach Russland exportiert wurden.
Am Dienstag durchsuchten Hamburger Zollfahnderinnen und Zollfahnder nun die Wohn- und Geschäftsräume des Händlers. Neben zahlreichen Beweismitteln wurden auch mehrere Tausend Euro verstecktes Bargeld sichergestellt. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Hannover, auch Bargeldspürhund „Blacky“ war mit im Einsatz.
Der Leiter des Zollkriminalamtes, Dr. Tino Igelmann, führt hierzu aus: "Für den Zoll hat die Überwachung der Einhaltung der EU-Sanktionen bei der zollrechtlichen Ausfuhr von Waren besonders hohe Priorität. Der Zollfahndungsdienst leistet hier mit seiner effizienten Ermittlungsarbeit wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz einen wesentlichen Beitrag bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen. Ermöglicht wurde der in Rede stehende Ermittlungserfolg gerade auch aufgrund der engen Verzahnung und des Hand-in-Hand-Arbeitens der Zolleinheiten Abfertigung, FIU - der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen- und Zollfahndungsdienst, bei dem auch die Einziehung von Vermögenswerten eine große Rolle spielt."
Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover, dauern an.
Zusatzinformationen:
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 833/2014 ist es verboten, in der Verordnung geregelte Güter unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Sofern im Anhang der Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot für Luxusgüter, deren Wert 300 Euro je Stück übersteigt. Weiterhin unterliegen bestimmte Personenkraftwagen einem generellen Ausfuhrverbot.
Wer banden- und gewerbsmäßig Güter in ein von der EU sanktioniertes Land ausführt, muss nach dem Außenwirtschaftsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bis zu 5 Jahren rechnen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.07.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Oliver Eisenhauer
Staatsanwaltschaft Hannover
EStA
Vahrenwalder Straße 6 - 8
30165 Hannover
Tel: 0511 347-5135
Fax: 0511 347-5311