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Unternehmensgeldbuße in Höhe von 100 Millionen Euro gegen Continental verhängt

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover


Die Staatsanwaltschaft Hannover hat mit Bescheid vom heutigen Tage in dem im Kontext der Abgasmanipulation geführten Verfahren gegen die Continental AG sowie gegen weitere Gesellschaften des Continental Konzerns wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro verhängt.

Die betroffenen Gesellschaften haben auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Zahlung des Gesamtbetrages soll binnen sechs Wochen an das Land Niedersachsen erfolgen, das nach dem Gesetz Zahlungsempfänger der Geldbuße ist.

Mit der Geldbuße wird eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (kurz: OWiG) geahndet. Nach § 130 OWiG kann auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind.

Die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht ist von der Staatsanwaltschaft Hannover festgestellt worden. Im Zeitraum ab Mitte 2007 wurden über 12 Millionen Motorsteuergeräte bzw. die entsprechende Software von der ehemaligen Continental-Antriebssparte an verschiedene inländische und ausländische Hersteller ausgeliefert, darunter unter anderem an den Volkswagen Konzern (Dieselmotor EA 189). Die darin enthaltenen Software-Versionen enthielten zumindest teilweise unzulässige Strategien. Die von den Continental Gesellschaften belieferten Automobilhersteller verwendeten die entsprechenden Motorsteuergeräte in ihren Fahrzeugen, erwirkten behördliche Genehmigungen und vermarkteten sie. Die unzulässigen Softwarestrategien führten im Ergebnis dazu, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge im normalen Fahrbetrieb mehr Stickoxide ausstießen, als dies nach den regulatorischen Anforderungen zulässig war.


Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsanteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von insgesamt 5 Millionen Euro erkannt worden. Mit den weiteren 95 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile bzw. ersparten Aufwendungen abgeschöpft.

Bei der Bemessung der Geldbuße war zu berücksichtigen, dass Continental mit den Ermittlungsbehörden kooperierte und damit die Ermittlungen maßgeblich förderte.

Das gegen die betroffenen Gesellschaften geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Von der Entscheidung unberührt bleiben die bei der Staatsanwaltschaft Hannover geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von Continental.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Oliver Eisenhauer

Staatsanwaltschaft Hannover
EStA
Vahrenwalder Straße 6 - 8
30165 Hannover
Tel: 0511 347-5135
Fax: 0511 347-5311

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