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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und des Hauptzollamts Hannover

Rund 800 Zöllnerinnen und Zöllner durchsuchten heute bundesweit Wohnungs- und Geschäftsräume im Rahmen von drei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 25 Beschuldigte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover. Die über 100 Durchsuchungsobjekte befinden sich in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, an einem Konstrukt von Servicefirmen beteiligt gewesen zu sein und u. a. mehrere Millionen Euro an Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt zu haben.


Im Rahmen der noch laufenden Durchsuchungen erfolgte die Festnahme von sieben Beschuldigten. Bei den Durchsuchungen werden die Zöllnerinnen und Zöllner sowohl von den Spezialeinheiten des Zolls wie auch von Einsatzkräften der Polizei unterstützt. Neben der Sicherung von Beweismitteln liegt der Fokus auch auf der Vollstreckung von Vermögensarresten in einer Gesamthöhe von über fünf Millionen Euro. Unterstützt werden die Zöllnerinnen und Zöllner dabei von Bargeldspürhunden des Zolls.

Es ergibt sich nach jetzigen Auswertungen der Verdacht, dass eine größere Anzahl von Unternehmen bei drei Servicefirmen Abdeckrechnungen eingekauft haben. „Insgesamt sind uns zum jetzigen Zeitpunkt seit September 2021 Geldströme in Millionenhöhe über die Servicefirmen bekannt“, so Oliver Eisenhauer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover.


Erklärung der Thematik „Abdeckrechnungen“ und „Servicefirmen“ an einem stark vereinfachten Beispiel:

Firma A bekommt einen Auftrag zur Erbringung von Bauleistungen auf einer Baustelle. Laut Rechnungen in der Buchführung von Firma A wurden Teile der Leistung weitervergeben an eine – dem Namen nach - andere Baufirma, hier die Baufirma B. Die Baufirma B führt jedoch tatsächlich gar keine eigenen Leistungen aus, sondern besitzt den einzigen Zweck das überwiesene Geld nach Abzug einer Provision und Erstellung einer fiktiven Rechnung in bar zur Firma A zurückzubringen. Es handelt sich bei der Firma B um eine sog. Servicefirma.

In Wirklichkeit haben die Mitarbeitenden der Firma A alle Bauleistungen eigenständig durchgeführt und bekommen im Anschluss einen Großteil ihres Lohnes bar und ohne Abführung der vollständigen Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt. Firma A erhofft sich, dass bei einer Prüfung so die Behörden getäuscht werden können, indem sie für die eigentlich durchgeführten Leistungen Rechnungen vorlegen, welche die Beauftragung eines anderen Unternehmens belegen sollen. Auch profitiert die Firma A durch die eingesparten Beiträge und Steuern, indem sie am Markt gegenüber den Mitbewerbern günstigere Preise anbieten kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Oliver Eisenhauer

Staatsanwaltschaft Hannover
EStA
Vahrenwalder Straße 6 - 8
30165 Hannover
Tel: 0511 347-5135
Fax: 0511 347-5311

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