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„Falsche Polizeibeamte“ - zwei Täter in Haft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden


Beamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden haben am vergangenen Freitag (21.03.2025) drei Männer und eine Frau nach einer Geldabholung im Zusammenhang mit dem Phänomen „Straftaten zum Nachteil älterer Menschen durch falsche Polizeibeamte“ festgenommen. Der Ermittlungsrichter ordnete für zwei Männer Untersuchungshaft an.

Der Hinweis einer anderen Polizeibehörde brachte die Ermittler der hiesigen Polizeidienststelle auf die Spur eines 20 Jahre alten Mannes aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont. Der Heranwachsende steht im Verdacht, an mehreren Taten des sog. Phänomens „Falsche Polizeibeamte“ beteiligt gewesen zu sein. Er fungierte als Geldabholer bei Taten im Bereich der Polizeiinspektion Diepholz (13.03.2025), Polizeiinspektion Hildesheim (17.03.2025) und der Polizeidirektion Braunschweig (21.03.20025). Intensive Ermittlungen führten in der Folge zu zwei weiteren 29 Jahre alten Männern. Ein Verdächtiger ist in Hameln wohnhaft, der zweite ist ohne festen Wohnsitz.

Am vergangenen Freitag (21.03.2025) stoppten Polizeibeamte einen Kastenwagen im Bereich der Münsterbrücke in Hameln. In dem Fahrzeug befanden sich der 20-Jährige und der Wohnungslose, ein bisher unbekannter Mann (43) aus Hameln und dessen Lebensgefährtin (38) sowie der Fahrzeugführer. Bei letzterem handelt es sich um einen Unbeteiligten aus dem Bereich Hessisch Oldendorf, der die vier Verdächtigen mit seinem Transporter nach Hameln mitgenommen hatte, nachdem der Pkw des 43-Jährigen nach einer Panne liegengeblieben war. Der Fahrzeugführer wurde von der Polizei als Zeuge vernommen. Bei der Durchsuchung des Kastenwagens konnte die Beute aus der unmittelbar zuvor begangenen Tat im Bereich Braunschweig aufgefunden werden.

Die Wohnungen der Tatverdächtigen wurden durchsucht und führten zum Auffinden von Beweismitteln. Gegen den Heranwachsenden und den Mann ohne festen Wohnsitz erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetruges. Die weiteren Verdächtigen wurden nach Beendigung aller Maßnahmen durch die Polizei entlassen.

Um aufgefundene Tatbeute zuordnen zu können, ist es für Polizei und Staatsanwaltschaft wichtig, dass Geschädigte nicht aus Scham auf eine Strafanzeige verzichten. Wie der vorliegende Fall zeigt, konnten durch die zeitnahe Anzeige die Täter überführt und die Tatbeute wiederbeschafft werden.

Um sich vor „Falschen Polizeibeamten“ oder einer Enkeltrickmasche zu schützen empfiehlt die Polizei Hameln:

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

Weitere Infos gibt es unter: www.polizei-beratung.de

Weitere Rückfragen sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hannover zu richten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Oliver Eisenhauer

Staatsanwaltschaft Hannover
EStA
Vahrenwalder Straße 6 - 8
30165 Hannover
Tel: 0511 347-5135
Fax: 0511 347-5311

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