Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Oliver Eisenhauer
Staatsanwaltschaft Hannover
EStA
Vahrenwalder Straße 6 - 8
30165 Hannover
Tel: 0511 347-5135
Fax: 0511 347-5311
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover durchsuchten in den heutigen Morgenstunden ca. 400 Beamte der Bundespolizei siebzehn Objekte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen und vollstreckten fünf Haftbefehle.
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock ermittelt seit November 2023 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Schleuserbande aus dem Großraum Hannover.
Die fünf männlichen irakischen Hauptbeschuldigten im Alter von 25 bis 41 Jahren stehen im Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in einer unmenschlichen und erniedrigenden Art und Weise. Der Kopf der Schleuserbande organisierte mit weiteren Bandenmitgliedern eine Vielzahl von Schleusungen u.a. über Ungarn und Kroatien nach Österreich und Presse Deutschland. Dabei pferchten sie die Geschleusten in Gruppen bis zu 40 Personen auf verschlossenen Ladeflächen in angemieteten Klein-LKWs und Transportern ein, ohne jegliche Frischluftzufuhr und ohne Sicherheitssysteme. Die Fahrten dauerten mehrere Stunden ohne Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für die geschleusten Menschen.
Die Schleuserbande steht im Verdacht ca. 370 Menschen, irakischer, syrischer, türkischer und afghanischer Nationalität, geschleust zu haben. Für eine Schleusung nach Deutschland sollen die Schleuser Beträge von 2.000 bis 3.000 Euro pro Person verlangt haben.
Die Festnahmen der fünf Tatverdächtigen erfolgten in Hannover (zwei), Garbsen, Bad Münder und Berlin, sieben Durchsuchungen erfolgten in Hannover sowie weitere in Garbsen, Peine, Bad Münder, Gifhorn, Hamburg, Stade, Husum, Berlin, Radevormwald und Köln.
Die Ermittler der Bundespolizei konnten umfangreiche Beweismittel sicherstellen, darunter zahlreiche Mobiltelefone, eine Vielzahl von Speichermedien, Laptops und Tablets. Des Weiteren konnte ein Vermögensarrest vollstreckt werden, ein PKW vom Typ BMW wurde gepfändet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen einer rechtmäßigen Verurteilung für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.
Aus polizeilicher Sicht kann der Einsatz als Erfolg gewertet werden. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
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