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Anklage gegen Moderator eines Kinderpornoforums im Darknet erhoben

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 14.02.2022


Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen einen 30-Jährigen Mann bei dem Landgericht Verden Anklage wegen des bandenmäßigen Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten in zehn Fällen, Verbreitens, Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Inhalten in 33 Fällen sowie (schweren) sexuellen Missbrauchs eines Kindes in elf Fällen erhoben.

Dem Angeschuldigten wird nach dem Ergebnis der aufwändigen, von der Staatsanwaltschaft Hannover gemeinsam mit der Polizeiinspektion Diepholz in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungen vorgeworfen, zwischen September 2017 und Dezember 2018 als Mitglied einer Bande ein zum Austausch von kinderpornographischen Dateien dienendes Forum namens „Isla Del Muerta“ im Darknet gegründet und moderiert zu haben. Innerhalb des Forums soll der Angeschuldigte u.a. für die Kontaktpflege zu den Nutzern und die Überwachung und Einhaltung von Regeln und Sicherheitsanweisungen zuständig gewesen sein. Zudem soll der Angeschuldigte auch selbst kinderpornographische Dateien an die Nutzer des Forums übermittelt sowie in weiteren Foren im Darknet gepostet bzw. sich von anderen Nutzern im Darknet verschafft haben. Anlässlich einer Durchsuchung im Oktober 2021 wurden bei ihm mindestens 9990 solcher Dateien sichergestellt.

Ferner wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, im Sommer 2020 über einen Internet-Live-Chat Kontakt zu einem minderjährigen Mädchen aufgenommen und sich als 18-Jähriger ausgegeben zu haben. Anschließend soll es zu mehreren Treffen gekommen sein, bei denen der Angeschuldigte das Mädchen sexuell missbrauchte. In einem Fall soll er davon Videoaufnahmen angefertigt haben, die er über Darknetforen oder im Direkttausch anderen gleichgesinnten Internetnutzern zur Verfügung stellen wollte. Zwei weiteren minderjährigen Mädchen soll der Angeschuldigte Nacktbilder von sich übersandt und diese zu überreden versucht haben, nackt zu posieren und ihm Fotos davon zu übersenden, worauf eines der Mädchen auch einging.

Der Angeschuldigte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Er befindet sich seit dem 09.10.2021 in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens hat nunmehr die zuständige Jugendkammer bei dem Landgericht Verden zu entscheiden. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Anm.: Bei der Staatsanwaltschaft Hannover ist die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften angesiedelt. Die Zentralstelle ist damit niedersachsenweit zuständig für Straftaten aus diesem Deliktsbereich. Sie führt die Ermittlungen und ist befugt, Anklagen bei Gerichten außerhalb des Landgerichtsbezirks Hannover zu erheben.

Die sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer ergibt sich aus § 26 GVG.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2022
zuletzt aktualisiert am:
14.11.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Kathrin Söfker

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